Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Grundsteuerbescheiden: Immobilienmakler aus Osnabrück unterstützt
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Grundsteuerbescheiden. Immobilienmakler aus Osnabrück – Immobilisimo – unterstützt Sie bei der Ermittlung des marktgerechten Werts Ihrer Immobilie.
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Grundsteuerbescheiden
Die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Grundsteuerbescheiden zu stellen, wurde durch jüngste Beschlüsse des Bundesfinanzhofs (BFH) hervorgehoben. Eigentümer können diesen Antrag stellen, wenn sie schlüssig darlegen, dass der Grundsteuerwert den Verkehrswert ihrer Immobilie um mindestens 40 Prozent übersteigt. Erfahrener Immobilienmakler aus Osnabrück, wie Immobilisimo, bietet professionelle Unterstützung bei der Bewertung und beim Verkauf Ihrer Immobilie.
Grundsteuerwertfeststellungen nicht rechtmäßig
Beim Bundesmodell zur Grundsteuerwertfeststellung werden die Werte oft pauschal ermittelt. Viele Eigentümer haben darauf hingewiesen, dass ihre Immobilien wesentlich weniger wert sind. Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz meldete ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln an. Es gab zwei Antragstellern recht und setzte die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide aus.
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
Das FG Rheinland-Pfalz bezweifelte die Rechtmäßigkeit der Bodenrichtwerte, die in die Bewertung eingeflossen sind, und äußerte Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Gutachterausschüsse. Zudem haben Steuerpflichtige laut Gesetz keine Möglichkeit, einen unter dem typisierten Bodenrichtwert liegenden Wert des Grundstücks nachzuweisen.
BFH-Beschlüsse und ihre Auswirkungen
Die gegen die Entscheidungen des FG Rheinland-Pfalz erhobenen Beschwerden des Finanzamts wurden vom BFH als unbegründet zurückgewiesen. Der BFH stellte fest, dass Steuerpflichtigen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, bei Verletzung des Übermaßverbots einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Dies könnte der Fall sein, wenn der festgestellte Grundsteuerwert den nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Wert um 40 Prozent oder mehr übersteigt.
Landet die Grundsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht?
Der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Gregor Kirchhof hält das Grundsteuergesetz des Bundes für verfassungswidrig und rät Eigentümern, sich gegen die Grundsteuer zu wehren. In Baden-Württemberg sind erste Musterklagen vor dem Finanzgericht gescheitert, aber es besteht die Möglichkeit, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht landet und möglicherweise gekippt wird.
Unterstützung durch Immobilisimo – Immobilienmakler aus Osnabrück
Wenn Sie vorhaben, Ihre Immobilie bewerten oder verkaufen zu lassen, wenden Sie sich an erfahrenem Immobilienmakler aus Osnabrück wie Immobilisimo. Ich biete professionelle Hilfe und Beratung, um den marktgerechten Wert für Ihre Immobilie zu erzielen und rechtliche Hürden zu überwinden.
Die oben genannten Verkaufszahlen der Heizungen und die Auswertungen wurden aus folgender Quelle entnommen: Link
Über den Autor:
Alexander Dietrich
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