Ja, die gängigen Verfahren sind:

  • Vergleichswertverfahren: für Wohnimmobilien mit vergleichbaren Objekten
  • Ertragswertverfahren: für vermietete Immobilien, basierend auf Mieteinnahmen
  • Sachwertverfahren: für einzigartige Immobilien oder ohne Vergleichsobjekte