Ja, die gängigen Verfahren sind:
- Vergleichswertverfahren: für Wohnimmobilien mit vergleichbaren Objekten
- Ertragswertverfahren: für vermietete Immobilien, basierend auf Mieteinnahmen
- Sachwertverfahren: für einzigartige Immobilien oder ohne Vergleichsobjekte

