In der Praxis: Nein, es sei denn, Sie sind selbst berechtigt (z. B. entsprechend qualifizierter Architekt, Ingenieur oder Energieberater mit Zulassung). Der Energieausweis ist ein offizielles Dokument nach Gebäudeenergiegesetz und darf nur von qualifizierten Personen ausgestellt werden.

„Selbst erstellen“ als Laie funktioniert daher nicht rechtssicher – und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Ausweis bei Verkauf/Vermietung nicht anerkannt wird. Wenn Sie Zeit sparen möchten, ist es besser, die Unterlagen vollständig bereitzustellen und einen seriösen Aussteller zu wählen, statt selbst an Formblättern zu arbeiten.