Ein Erbe ist dem Finanzamt generell innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden des Erbfalls mitzuteilen. Für Osnabrück ist hierfür das Finanzamt Osnabrück zuständig. Oft erfolgt die Benachrichtigung der Behörde auch automatisch durch einen Notar oder das zuständige Nachlassgericht.