Beim Immobilienverkauf in Osnabrück sollten die Unterlagen möglichst aktuell sein. Der Grundbuchauszug sollte in der Regel nicht älter als drei Monate sein, da Banken auf aktuellen Eigentums- und Belastungsdaten bestehen. Der Energieausweis muss gültig sein, da ein abgelaufener Ausweis rechtlich nicht verwertbar ist. Nebenkostenabrechnungen sollten die letzten zwei bis drei Jahre abdecken, um realistische Durchschnittswerte darzustellen. Auch der Grundsteuerbescheid sollte aktuell sein, da sich durch die Grundsteuerreform in Osnabrück steuerliche Belastungen verändert haben. Je aktueller die Unterlagen, desto weniger Rückfragen entstehen bei Käufern und Finanzierungsinstituten.

