Nach der Einigung zwischen Käufer und Verkäufer wird ein Kaufvertragsentwurf erstellt und beiden Parteien zur Prüfung übermittelt. Beim Notartermin wird der Vertrag verlesen, erläutert und anschließend unterschrieben. Der Notar kümmert sich danach um die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch und fordert gegebenenfalls Genehmigungen an.
Bis zur Kaufpreiszahlung vergehen in der Regel vier bis acht Wochen, abhängig vom Grundbuchamt, der Finanzierung des Käufers und den vertraglichen Vereinbarungen. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Kaufpreis fällig.

