Ja, eine geerbte Immobilie unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Ob aber tatsächlich eine Steuerzahlung fällig wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab:

  • Dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
  • Den persönlichen Freibeträgen
  • Dem ermittelten Verkehrswert der Immobilie