Ja, eine geerbte Immobilie unterliegt grundsätzlich der Erbschaftsteuer. Ob aber tatsächlich eine Steuerzahlung fällig wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab:
- Dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
- Den persönlichen Freibeträgen
- Dem ermittelten Verkehrswert der Immobilie

