Ein Nachlassgericht tritt in Aktion, sobald ein Sterbefall gemeldet wurde und entweder ein Testament existiert oder die gesetzliche Erbfolge greift. Gewöhnlich benachrichtigt es folgende Parteien:

  • Die betroffenen Erben
  • Gegebenenfalls einen Notar
  • Unter Umständen auch das Finanzamt (insbesondere bei notariell beurkundeten Testamenten)