Ein Nachlassgericht tritt in Aktion, sobald ein Sterbefall gemeldet wurde und entweder ein Testament existiert oder die gesetzliche Erbfolge greift. Gewöhnlich benachrichtigt es folgende Parteien:
- Die betroffenen Erben
- Gegebenenfalls einen Notar
- Unter Umständen auch das Finanzamt (insbesondere bei notariell beurkundeten Testamenten)

