Grundsätzlich dürfen alle beweglichen Gegenstände mitgenommen werden. Fest verbaute Elemente wie Einbauküchen, Sanitäranlagen oder Bodenbeläge gelten als Bestandteil der Immobilie, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten alle mitgenommenen oder verbleibenden Gegenstände klar im Kaufvertrag geregelt werden.