Als versteckter Mangel gelten Schäden, die dem Verkäufer bekannt waren, dem Käufer aber nicht offengelegt wurden und bei Besichtigung nicht erkennbar waren. Dazu zählen etwa Feuchtigkeitsschäden, Schimmel oder verdeckte Baumängel.

Wer solche Mängel verschweigt, riskiert rechtliche Konsequenzen. Transparenz ist daher beim Immobilienverkauf unerlässlich.