Neben der eigentlichen Erbschaftsteuer könnte der Verkauf eine Spekulationssteuer nach sich ziehen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn:
- Das Objekt nicht über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum in Ihrem Besitz war, bevor es veräußert wurde, oder
- Eine unzureichende Eigennutzung der Immobilie vorlag.

