Neben der eigentlichen Erbschaftsteuer könnte der Verkauf eine Spekulationssteuer nach sich ziehen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn:

  • Das Objekt nicht über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum in Ihrem Besitz war, bevor es veräußert wurde, oder
  • Eine unzureichende Eigennutzung der Immobilie vorlag.