Häufig unterlaufende Fehltritte sind:
- Das Versäumen wichtiger Abgabefristen bei der Finanzverwaltung.
- Die Nichtanpassung des Grundbucheintrags an die neue Eigentümerstruktur.
- Eine ungenaue oder fehlerhafte Einschätzung des tatsächlichen Immobilienwerts.
- Ein übereilter Verkauf ohne vorherige steuerliche Abklärung.
- Ungeklärte Zuständigkeiten und Vereinbarungen innerhalb einer Erbengemeinschaft.

