Häufig unterlaufende Fehltritte sind:

  • Das Versäumen wichtiger Abgabefristen bei der Finanzverwaltung.
  • Die Nichtanpassung des Grundbucheintrags an die neue Eigentümerstruktur.
  • Eine ungenaue oder fehlerhafte Einschätzung des tatsächlichen Immobilienwerts.
  • Ein übereilter Verkauf ohne vorherige steuerliche Abklärung.
  • Ungeklärte Zuständigkeiten und Vereinbarungen innerhalb einer Erbengemeinschaft.