Die zuständige Finanzbehörde wird auf unterschiedlichen Wegen über Nachlässe informiert:
- Durch Mitteilungen der Nachlassgerichte.
- Über die Beurkundungen von Notaren.
- Von Finanzinstituten und Versicherungsgesellschaften.
- Mittels der gesetzlich vorgeschriebenen Meldung durch die Erben selbst.

