Die zuständige Finanzbehörde wird auf unterschiedlichen Wegen über Nachlässe informiert:

  • Durch Mitteilungen der Nachlassgerichte.
  • Über die Beurkundungen von Notaren.
  • Von Finanzinstituten und Versicherungsgesellschaften.
  • Mittels der gesetzlich vorgeschriebenen Meldung durch die Erben selbst.