Zur Feststellung des Wertes einer hinterlassenen Immobilie zieht das Finanzamt den Verkehrswert heran. Seine Ermittlung erfolgt typischerweise durch:

  • Das Vergleichswertverfahren, das oft bei Eigentumswohnungen zur Anwendung kommt.
  • Das Ertragswertverfahren, welches relevant ist, wenn die Immobilie vermietet wird.
  • Das Sachwertverfahren, primär eingesetzt zur Bewertung von Einfamilienhäusern.

Ein fachmännisches Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen bietet die Möglichkeit, den festgesetzten Wert anzupassen.