Die Eigentumsübertragung erfolgt nach dem Notartermin und der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. Der Notar veranlasst die Umschreibung im Grundbuch, wodurch der Käufer offiziell als neuer Eigentümer eingetragen wird.
Erst mit dieser Eintragung ist der Eigentumsübergang rechtlich abgeschlossen. Bis dahin bleibt der Verkäufer formell Eigentümer der Immobilie.

