Keine Einkommensteuer bei Verkauf geerbter Immobilie
Einkommensteuer bei Verkauf geerbter Immobilie enfällt: Neues BFH-Urteil schafft Klarheit
Einkommensteuer bei Verkauf geerbter Immobilie: Neues BFH-Urteil schützt Immobilienerben
Deutschlands höchstes Finanzgericht, der Bundesfinanzhof (BFH), hat in einem wegweisenden Urteil entschieden: Beim Verkauf einer Immobilie aus dem Nachlass einer Erbengemeinschaft entfällt die Einkommensteuerpflicht. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen ein Erbe die Anteile am geerbten Haus erwirbt und es anschließend weiterveräußert.
Ein kürzlich vor dem BFH verhandelter Fall verdeutlicht diese rechtliche Entwicklung. Ein Mann erbte im Jahr 2015 gemeinsam mit zwei Kindern eine Immobilie. Nach Auflösung der Erbengemeinschaft im Jahr 2017 übernahm er den gesamten Besitz und veräußerte ihn zu Beginn des Jahres 2018.
Das Finanzamt forderte daraufhin Einkommensteuer, da es den Verkaufsteil als einen klassischen Immobilienerwerb ansah. Hierbei stützte es sich auf die Regelung für „private Veräußerungsgeschäfte“, die besagt, dass beim Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb Einkommensteuer anfällt.
BFH-Urteil schafft Klarheit
Entgegen der vorherigen Einschätzung des Finanzamts kam der IX. Senat des BFH zu dem Schluss, dass die Übernahme des Erbteils der Kinder nicht als herkömmlicher Immobilienkauf betrachtet werden kann. Folglich ist die besagte Vorschrift nicht anwendbar.
Fazit:
Gemäß dem aktuellen BFH-Urteil vom 26.09.2023 (IX R 13/22) entfällt die Einkommensteuer beim Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie. Sie haben eine geerbte Immobilie und planen den Verkauf? Bei Fragen oder Unterstützungsbedarf wenden Sie sich vertrauensvoll an IMMOBILISIMO – Ihr Immobilienmakler in Osnabrück für reibungslose Immobilientransaktionen.
Die oben genannten Zahlen und die Auswertungen wurden aus folgenden Quellen entnommen: Spiegel / Bundesfinanzhof
Über den Autor:
Alexander Dietrich
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