Vermieter Recht Wohnungsbesichtigung – Rechte und Pflichten
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Vermieter Recht bei Wohnungsbesichtigung: Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Vermieter das Recht, seine Wohnung in Augenschein zu nehmen, sofern er dies im Voraus angekündigt hat.
Besichtigung der Wohnung: Das müssen Mieter dulden
Der Vermieter möchte die Wohnung besichtigen – aber wann und wie oft ist das erlaubt? Mieter haben Rechte und müssen nicht alles dulden.
Berechtigte Gründe für eine Wohnungsbesichtigung
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an einer Wohnungsbesichtigung, wenn:
- Verkauf der Wohnung: Kaufinteressenten und Makler dürfen die Wohnung in Augenschein nehmen (in Anwesenheit des Mieters).
- Geplante Modernisierung: Der Vermieter kann sich ein Bild vom Zustand der Wohnung machen.
- Neuvermietung: Der Vermieter kann die Wohnung für neue Mieter präsentieren.
- Mängel: Der Vermieter kann vom Mieter angezeigte Mängel begutachten.
- Verdacht auf vertragswidrige Nutzung: Der Vermieter kann prüfen, ob die Wohnung z.B. gewerblich genutzt wird.
Ankündigung des Besichtigungstermins
Der Vermieter muss den Termin „rechtzeitig im Voraus“ ankündigen. Üblich ist eine Frist von ein bis zwei Wochen. In dringenden Fällen kann die Ankündigung auch kürzer sein.
Besichtigung ohne Zustimmung des Mieters
Eine Besichtigung ohne Zustimmung des Mieters ist Hausfriedensbruch. Mieter können die Besichtigung verweigern, wenn:
- Kein triftiger Grund vorliegt.
- Die Besichtigung unangemessen häufig erfolgt.
- Die Besichtigung zu einer unangemessenen Zeit stattfindet (z.B. nachts).
Zugängliche Räume und Zustand der Wohnung
- Bei Mängeln: Nur die betroffenen Räume müssen zugänglich sein. Die Wohnung sollte so aufgeräumt sein, dass die Besichtigung ohne Hindernisse erfolgen kann.
- Verkauf oder Neuvermietung: Alle Räume müssen zugänglich sein. Aufräumen ist nicht zwingend erforderlich.
Dauer der Besichtigung
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Bei einem Verkauf kann die Besichtigung 30 bis 45 Minuten dauern. Bei Mängeln oder Modernisierung geht es oft schneller.
Beauftragung Dritter
Der Vermieter kann Dritte mit der Besichtigung beauftragen, z.B. Makler oder Handwerker.
Fazit: Mieter haben Rechte
Mieter müssen nicht jede Wohnungsbesichtigung dulden. Sie sollten sich über ihre Rechte informieren und im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt kontaktieren.
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Hinweis: Die rechtlichen Ausführungen in diesem Text sind lediglich allgemeiner Natur und keine Einschätzung der Rechtslage im Einzelfall. Bitte lassen Sie sich bei rechtlichen Fragen von einem Anwalt beraten.
Die oben genannten Zahlen und die Auswertungen wurden aus folgender Quelle entnommen: Link
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