Unter spezifischen Voraussetzungen kann dies zutreffen:

  • Sollte der Gesamtwert der Immobilie den persönlichen Freibetrag nicht übersteigen.
  • Falls das Objekt von Ehepartnern oder Kindern unmittelbar nach dem Erbfall für eigene Wohnzwecke genutzt wird (die sogenannte Familienheimregel).
  • Zusätzliche steuerliche Vorteile können sich ergeben, wenn die Immobilie über einen längeren Zeitraum behalten und selbst genutzt wird.