Unter spezifischen Voraussetzungen kann dies zutreffen:
- Sollte der Gesamtwert der Immobilie den persönlichen Freibetrag nicht übersteigen.
- Falls das Objekt von Ehepartnern oder Kindern unmittelbar nach dem Erbfall für eigene Wohnzwecke genutzt wird (die sogenannte Familienheimregel).
- Zusätzliche steuerliche Vorteile können sich ergeben, wenn die Immobilie über einen längeren Zeitraum behalten und selbst genutzt wird.

