Ja. In Deutschland muss jeder Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden. Das gilt selbstverständlich auch für geerbte Immobilien. Der Notar sorgt dafür, dass der Vertrag rechtlich wirksam geschlossen und die Eigentumsumschreibung vorbereitet wird. Wichtig ist allerdings: Vor dem Notartermin müssen die Eigentumsverhältnisse und Vertretungsbefugnisse sauber geklärt sein. Gerade bei Erbengemeinschaften ist das ein zentraler Punkt. Ein erfahrener Makler hilft dabei, diese Schritte vorzubereiten, ersetzt aber keine rechtliche Beratung.