Prinzipiell unterliegt jeder Nachlass der Prüfung durch die Finanzbehörden, unabhängig davon, ob es sich um folgende Werte handelt:
- Grundstücke und Gebäude
- Finanzielle Anlagen wie Girokonten oder Sparbücher
- Anteilsscheine oder andere börsennotierte Papiere
- Verbindlichkeiten (welche ebenfalls berücksichtigt werden!)
Selbst wenn der Gesamtwert des Vermächtnisses die gültigen Freibeträge unterschreitet, existiert in der Regel eine gesetzliche Meldepflicht.

