Prinzipiell unterliegt jeder Nachlass der Prüfung durch die Finanzbehörden, unabhängig davon, ob es sich um folgende Werte handelt:

  • Grundstücke und Gebäude
  • Finanzielle Anlagen wie Girokonten oder Sparbücher
  • Anteilsscheine oder andere börsennotierte Papiere
  • Verbindlichkeiten (welche ebenfalls berücksichtigt werden!)

Selbst wenn der Gesamtwert des Vermächtnisses die gültigen Freibeträge unterschreitet, existiert in der Regel eine gesetzliche Meldepflicht.