Eigentumswohnungen und Haus zu verkaufen: ohne eine Fülle an Immobilienunterlagen geht es nicht
Eine Eigentumswohnung oder ein Haus zu verkaufen, ist in Deutschland ein umfangreicher Prozess. Das ist gut so, denn immerhin soll alles mit „rechten Dingen“ zugehen. Damit alles rechtmäßig ablaufen kann und Käufer sowie Verkäufer auf der sicheren Seite sind, sind zahlreichen Unterlagen beim Hausverkauf zusammenzutragen. Das ist Ihre Pflicht, wenn Sie Immobilien zu verkaufen haben. Ansonsten drohen empfindliche Bußgelder und ein Immobilienverkauf ist nicht möglich.
Alexander Dietrich
Moorlandstr 13
49088 Osnabrück
Tel.: 0171 3 62 19 36
info@immobilisimo.de
www.immobilisimo.de
Unterlagen Immobilienverkauf: Immobilisimo hilft
Einige der Immobilienunterlagen haben Sie vermutlich bei sich daheim im Schrank liegen. Andere hingegen müssen Sie bei Ämtern, Behörden und Architekten beschaffen, damit jemand von Ihnen ein Haus oder eine Wohnung kaufen kann. Das kostet sehr viel Zeit und Mühe. Doch keine Sorge: Ihre Makler von Immobilisimo nehmen Ihnen diesen aufwendigen Schritt ab. Wir wissen, welche Unterlagen beim Hausverkauf erforderlich sind und beschaffen diese – zuverlässig, pünktlich und für Sie komplett sorgenfrei.
Das brauchen Sie zwingend: Unterlagen Immobilienverkauf
Für den Immobilienverkauf sind zahlreiche Unterlagen erforderlich. Fehlen welche, kann sich der Verkauf unnötig hinauszögern, gar nicht erst stattfinden oder es fallen Bußgelder an. Es ist wichtig, die Dokumente bereits vor dem eigentlichen Verkauf zusammenzutragen, denn viele von ihnen sind für die Bestimmung des Angebotspreises bereits entscheidend. Ein Grundbucheintrag zu einem Nießbrauchrecht senkt beispielsweise den Wert der Immobilie. Wer möchte schon Immobilien kaufen, die mit einem Nießbrauch belastet sind? Das grenzt den Käuferkreis stark ein. Auch der Käufer und der Notar benötigen bestimmte Unterlagen, um sich ein besseres Bild vom Objekt zu machen bzw. den Kaufvertrag aufzusetzen.
Objektunterlagen Hauskauf und Eigentumswohnungen:
- Grundbuchauszug, aktuelle Unterlagen zu eingetragenen Grundschulden
- Lageplan mit Flurkartenauszug
- kompletter Satz Baupläne; Baugenehmigungsurkunde; Baubeschreibung, Abnahmebescheinigung bei neueren Gebäuden
- Berechnung Wohnfläche, Nutzfläche und umbauter Raum bzw. Brutto-Rauminhalt
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis vom Vermessungs- und Katasteramt, Liegenschaftskataster
- Energieausweis
- Aufstellung über Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Betriebskostenaufstellung, Steuer, Versicherungen, Energiekosten, Instandhaltungen, etc. der letzten zwei Jahre
Bei vermietetem Haus, Eigentumswohnung und Mehrfamilienhäusern können noch weitere Unterlagen hinzukommen:
- Teilungserklärung (Text- und Planteil), Wohn- und Nutzungsrechte (Nachweis), Sanierungsvermerke
- Eigentümerversammlungsprotokolle
- Auszug Baulastenverzeichnis
- gegebenenfalls Denkmalschutznachweis
- Originalkaufverträge, Miet- und Pachtverträge
- bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung; Aufteilungsplan
- Miet- und Pachtverträge, Hausordnung, Jahreswirtschaftspläne aktuelle Abrechnungen des Hausgeldes, Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, Rechnungen über Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, Rücklagenübersicht
Wie Sie sehen, ist die Liste lang und umfangreich. Sie müssen unterschiedlichen Behörden kontaktieren, um alle Dokumente zusammenzutragen. Fehlt beispielsweise der Energieausweis, drohen nach EnEV 2014 in § 27 hohe Bußgelder von bis zu 15.000 €.
Hier erhalten Sie fehlende Unterlagen:
- Grundbruchauszug beim Grundbuchamt
- Flurkarte beim Katasteramt Osnabrück (Liegenschaftskataster)
- Energieausweis durch zugelassene Aussteller von Energieausweisen
- Teilungserklärung beim Grundbuchamt (z.B. Grundbuch Niedersachsen)
- Grundriss beim Architekten oder Raumplaner
- Baubeschreibung bei Bauträger oder beim Bauamt
Objektunterlagen Hauskauf: Wieso so viele Unterlagen?
Auf den ersten Blick mag es unverständlich erscheinen, von den Karten Niedersachsen bis zum Baulastenverzeichnis so viele Unterlagen für den Immobilienverkauf, Verkauf von Flurstücken und Verkauf von Grundstücken zusammentragen zu müssen. Bedenken Sie jedoch, dass es zumeist um viel Geld sowie Grund und Boden geht. Käufer, Bank und Notar müssen rundum informiert sein und sicher sein können, dass im Grundbuch nicht bereits eine Auflassungsvormerkung für einen anderen Käufer fixiert ist. Nur so ist möglich, rechtmäßig Immobilien zu verkaufen.
Immobilien zu verkaufen: Vereinfachen Sie sich die Einholung aller Unterlagen, indem Sie mit uns Ihre Wohnung oder Ihr Haus verkaufen.
Immobilisimo organisiert für Sie den kompletten Verkaufsprozess und führt ihn professionell durch – inklusive der Beschaffung aller Dokumente für einen rechtsgültigen Immobilienverkauf. Wir stehen im steten Kontakt mit Architekten, Grundbuchamt (Grundbuch Niedersachsen), Katasteramt Osnabrück (Liegenschaftskataster) und allen weiteren Akteuren. Dadurch wird nicht nur die Dokumentenbeschaffung vereinfacht, sondern Unterlagen werden auch schneller geprüft. Profitieren Sie von unserer Kompetenz!
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Preis ansetzen kann jeder, aber ihn durchsetzen nicht. Mein umfangreicher Rund-um-Immobilie-Paket und meine Kompetenzen als qualifizierter Immobilienmakler, setze ich gerne für Sie ein. Meine Dienstleistungen für die Vermarktung Ihrer Immobilie sind unter anderem:
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