Ohne Notartermin geht es nicht: Immobilisimo für komplette Terminorganisation beim Hausverkauf
Mit einem Immobilienmakler vereinfachen Sie sich den Hausverkauf und sparen Zeit, Ärger und Mühe. Wir von Immobilisimo bieten Ihnen als Makler eine ganzheitliche Betreuung zum Hausverkauf mit Notar an. Für einen rechtsgültigen Verkauf ist ein notarieller Kaufvertrag unerlässlich. Damit diesbezüglich alles glattläuft, stehen wir Ihnen beratend beim Kaufvertragsentwurf zur Seite und begleiten Sie selbstverständlich zum Notartermin.
Alexander Dietrich
Moorlandstr 13
49088 Osnabrück
Tel.: 0171 3 62 19 36
info@immobilisimo.de
www.immobilisimo.de
Wer sucht die Notariatskanzlei für Kaufvertragsentwurf und Vertragsunterzeichnung aus?
Hierfür gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Regel. Für gewöhnlich sucht beim Hausverkauf den Notar der Käufer aus, da er die meisten Kosten trägt. Der Notar selbst ist für die Betreuung aller Parteien zuständig, weswegen der den Kaufvertragsentwurf Käufer und Verkäufer vorab zur Verfügung stellt und Nachfragen selbst oder über seinen Verwaltungsfachangestellten beantworten lässt.
Betreuung, notariellen Beurkundung und mehr: Aufgaben des Notars
In Deutschland besteht die Pflicht, nach Einigung auf einen Kaufvertragsentwurf den eigentlichen Kaufvertrag nach Unterschrift beider Parteien notariell beurkunden zu lassen. Neben der notariellen Beurkundung übernimmt der Notar jedoch noch die Betreuung des Rechtsgeschäfts. Das umfasst unter anderem folgende Aufgaben:
- rechtliche Betreuung von Käufer und Verkäufer
- Überprüfung des Grundbuchs und Vornahme des neuen Eintrags im Grundbuch
- bei Bedarf übernimmt Notar Grundschuldbestellung
- Löschung von Grundstücksbelastungen im Grundbuch
- Erstellung Kaufvertragsentwurf
- beim Notartermin: Vorlesen und Beurkunden des Kaufvertrags
- Sicherung des Immobilienverkäufers bezüglich Kaufpreiszahlung
- Sicherung des Käufers bezüglich Immobilienübertragung
Wie lange ist die Wartezeit beim Notartermin?
Sind sich Käufer und Verkäufer über die Inhalte des Kaufvertragsentwurfs einig, kann der eigentliche Termin in der Notariatskanzlei erfolgen. Ihr Makler Immobilisimo kümmert sich um die zügige Organisation dieses Prozesses. Ob Notar in Münster oder Notar in Osnabrück: Innerhalb von drei Wochen steht für gewöhnlich der Termin zur Vertragsunterzeichnung.
Verkauf von Eigentumswohnung oder Haus: Wer trägt die Notarkosten?
Ganz gleich, ob beim Notartermin eine Eigentumswohnung oder ein Haus verkauft wird, vorab einigen sich Käufer und Verkäufer, wer die Notarkosten trägt. In den meisten Fällen übernimmt der Käufer den größten Teil der Notarkosten. Der Verkäufer kommt für gewöhnlich für Kosten auf, wenn beispielsweise seine Grundschuld aus dem Grundbuch ausgetragen wird. Hierfür ein Kostenbeispiel: Die Grundschuldeintragung beläuft sich auf 150.000 Euro. Die Notargebühr beträgt circa 0,1 % und somit 150 Euro für den Verkäufer.
Die Notargebühren für den Hauskauf gesamt orientieren sich an der Kaufpreishöhe. Im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) sind sie detailliert aufgeführt. Grob kann der Käufer mit Kosten von 1,5 bis 2 % des Kaufpreises rechnen.
Extra-Hinweis: Wenn beim Hausverkauf der Notar wegen eines geplatzten Termins den Vertrag nicht beurkunden kann, muss zumeist der die Kosten tragen, in dessen Namen der Termin beauftragt wurde. Dies ist in der Regel der Käufer. Allerdings gibt es einen Anspruch auf Schadensausgleich, wenn die Ursache für den geplatzten Termin beim Verkäufer liegt.
Notartermin für Eigentumswohnung oder Haus: Welche Unterlagen werden benötigt?
Beauftragen Sie Immobilisimo mit dem Verkauf Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres Hauses, dann kümmern wir uns um die komplette Organisation des Termins. Das schließt auch das Einrichten der erforderlichen Unterlagen bei dem Verwaltungsfachangestellten bei der Notariatskanzlei ein:
- Namen und Adresse von Käufer und Verkäufer
- Art und Anschrift der Eigentumswohnung bzw. des Hauses
- Kaufpreis
- sofern erforderlich: Liste des zu übernehmenden Inventars
- Räumungstermin
- Grundbuchauszug (eventuell besorgt diesen der Verwaltungsfachangestellte)
- Belege zur Löschung von monetären Lasten im Grundbuch (Grundschuld)
- Auskunft über Eintragungen aus dem Baulastenverzeichnis und Liegenschaftskataster
- Grundrisse und Baupläne sowie Wohn- und Nutzflächenberechnung
- bei Erbimmobilien: Erbschein, sofern Erben noch nicht im Grundbuch stehen
- letzter Grundsteuerbescheid
- Energieausweis
- Vertragsunterlagen zur Gebäudeversicherung
- ursprüngliche Kaufvertrag
- Nachweise über Modernisierungen, Renovierungen oder Sanierungen
- Betriebskostenaufstellung
- bei Bedarf eine beurkundete Baugenehmigung
- gegebenenfalls ein genehmigter Bebauungsplan
- bei Eigentumswohnungen: Wohngeldabrechnungen, Teilungserklärungen, Jahreswirtschaftspläne und Aufstellungen über die Wohngeldabrechnung
Sich beim Notartermin für Eigentumswohnung oder Haus vertreten lassen: Ist das möglich?
Es passiert gar nicht so selten, dass Käufer oder Verkäufer nicht persönlich zur Unterschrift auf dem Kaufvertrag erscheinen können. Für diesen Fall muss die Person einen Vertreter bestellen und diesem eine schriftliche, notarielle Vollmacht aushändigen. In der Vollmacht ist genau festgehalten, im welchen Umfang der Vertreter tätig werden darf. Eine Alternative dazu ist die notarielle Generalvollmacht. Bei dieser darf der Vertreter jegliche vermögensrechtlichen Anliegen regeln.
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Immobilisimo´s Serviceleistungen
Preis ansetzen kann jeder, aber ihn durchsetzen nicht. Mein umfangreicher Rund-um-Immobilie-Paket und meine Kompetenzen als qualifizierter Immobilienmakler, setze ich gerne für Sie ein. Meine Dienstleistungen für die Vermarktung Ihrer Immobilie sind unter anderem:
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