Energieausweis erstellen lassen: Immobilisimo übernimmt für Sie die Pflicht
Ob Wohngebäude oder Gewerbeimmobilien in Osnabrück: Es besteht eine bundesweite Pflicht zum Energieausweis bei Immobilien, die zur Vermietung oder zum Verkauf angeboten werden. Diese Pflicht besteht bereits seit dem Jahr 2009. Seit Mai 2014 kam zur Energieausweispflicht die Vorschrift, den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige aufzuzeigen. Damit können Interessenten besser abschätzen, welche Energiekosten einzuplanen sind und ob zeitnah eine energetische Sanierung ratsam ist. Kommt der Eigentümer der Ausweispflicht nicht nach, drohen nach EnEv 2014 in § 27 Bußgelder von bis zu 15.000 €. Zuverlässige Makler wie wir von Immobilisimo kümmern sich auch um diesen Aspekt der Vermietung und des Verkaufs einer Immobilie. So sind Sie auf der sicheren Seite und haben weniger Arbeit.
Alexander Dietrich
Moorlandstr 13
49088 Osnabrück
Tel.: 0171 3 62 19 36
info@immobilisimo.de
www.immobilisimo.de
Energieausweis: die Pflicht greift für fast jede Immobilie
Die Energieausweispflicht gilt für alte und neue Gebäude, die zur Vermietung oder zum Verkauf stehen. Allerdings gibt es Ausnahmen und Unterschiede. Ein Beispiel: Energieausweis Altbau. Steht das Haus unter Denkmalschutz, kann es eine Befreiung von der Pflicht geben. Warum? Die historische Bausubstanz soll nicht hinter der Dämmung verschwinden. Bei Ferienhäuser greifen ebenfalls Sonderregelungen, da diese nicht kontinuierlich genutzt, geheizt bzw. gekühlt werden. Gleiches zählt für Gewächshäuser, eine kaum beheizte Gewerbefläche und Ställe.
Wohnimmobilien, Gewerbefläche und Gewerbeimmobilien Münster mit Umland: Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis
Ganz gleich, ob der Interessent eine Mietwohnung, ein Reihenhaus oder Gewerbeimmobilien kaufen bzw. mieten möchte: Er interessiert sich für die Daten und Werte aus dem Energiepass. Von diesem sind zwei Varianten erhältlich: Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Doch was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?
- Verbrauchsausweis: Seine Daten und Werte offenbaren, wie hoch der Energieverbrauch der Hausbewohner in den vergangenen drei Jahren war. Das Ergebnis ist damit vom Nutzungsverhalten abhängig. Sollte die Immobilie lange leer gestanden haben, sind die Werte nur wenig aussagekräftig.
- Bedarfsausweis: Hierfür werden die Daten aus dem Gebäudehüllenzustand und der Haustechnik herangezogen. Der Energiebedarf wird analysiert und sorgfältig geschätzt. Das Ergebnis ist vom Nutzungsverhalten unabhängig.
Für einen regulären Hausverkauf oder den Verkauf einer Mietwohnung benötigen Sie zumeist den Verbrauchsausweis. Handelt es sich um einen Hausverkauf mit mehr als fünf Wohneinheiten, wird ein Bedarfsausweis erforderlich. Beide Ausweistypen weisen eine Farbskala auf, um den Ausweis leichter zu lesen. Die Farbskala zeigt dabei stets zwei Werte an: Bei dem Bedarfsausweis sind es der Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf und beim Verbrauchsausweis sind es der Endenergieverbrauch und Primärenergieverbrauch. Extrainfo: Nach EnEV 2014, § 17 Absatz (6) sind die Energiepässe zehn Jahre gültig. Seit Anfang 2021 ist die Angabe der CO2 Emissionen nicht mehr freiwillig. Nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz ist die Angabe der CO2 Emissionen im Energiepass vorgeschrieben.
Energieausweis beantragen: Welche Daten sind erforderlich?
Um für den Energieausweis die Werte für den Energiepass berechnen zu lassen, brauchen Sie ein paar Daten. Wohnen Sie selbst in dem Objekt, nutzen Sie zum Berechnen der Energiewerte einfach die Rechnungen zum Energieverbrauch aus den letzten drei Jahren. Handelt es sich um eine Mietwohnung oder eine vermietete Gewerbefläche bzw. ein vermietetes Reihenhaus, fragen Sie Ihren Mieter nach den relevanten Rechnungen für ein konkretes Berechnen des Energiebedarfs. Als Hauseigentümer haben Sie zudem die Möglichkeit, die Energieversorger zu kontaktieren, um die Daten zum Energieverbrauch zu erhalten. Aus Datenschutzgründen kann dies verweigert werden, wenn Sie nicht selbst Vertragspartner sind.
Reihenhaus, Gewerbeimmobilien, Mietwohnung und Co.: den Energiepass für Ihren Hausverkauf haben wir
Wer Wohnimmobilien oder Gewerbeimmobilien mieten oder kaufen möchte, muss natürlich gut informiert sein: Ein wichtiges Dokument ist der Energiepass, der Eingang ins Exposé findet und bei der Besichtigung des Objektes vorliegen muss. Für das Reihenhaus und jede andere Immobilie ohne Denkmalschutz sind Bauingenieure, Architekten und Energieberater die richtigen Ansprechpartner. Zudem kann den Energieausweis der Schornsteinfeger zumeist erstellen. Selbstverständlich ist das Berechnen mit Kosten verbunden. Um Sie mit den Kosten und dem Aufwand nicht zu bemühen, übernehmen auch wir von Immobilisimo die Erstellung eines seriösen Energiepasses. Das ist Teil unseren Services beim Verkauf oder bei Vermietung Ihrer Immobilie als kompetenter Makler für Osnabrück, Münster und Region.
Achtung: Es ist möglich, einen Bedarfsausweis online oder Verbrauchsausweis online zu bestellen. Oft locken Internetanbieter mit besonders niedrigen Kosten. Verbraucherschützer warnen vor diesen Angeboten. Nicht immer sind sie seriös, sodass letztlich doppelte Kosten auf Sie zukommen. Einen garantiert gültigen Energiepass erhalten Sie zuverlässig durch Immobilisimo.
Energieausweis und Kaufvertrag
Wie bereits erwähnt, benötigen Sie den Energieausweis bereits bei Aufsetzung der Immobilienanzeige und bei der Besichtigung. Damit auf Sie nicht ungeahnte Kosten im Nachhinein hinzukommen, binden wir ihn auf Wunsch auch im Kaufvertrag ein. So raten wir zu einem Haftungsausschluss im Kaufvertrag auf die Angaben im Energiepass. Damit setzen Sie mit einem noch besseren Gefühl Ihre Unterschrift unter den Vertrag beim Notar. Lassen Sie sich von Immobilisimo leistungsstark unterstützen!
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Immobilisimo´s Serviceleistungen
Preis ansetzen kann jeder, aber ihn durchsetzen nicht. Mein umfangreicher Rund-um-Immobilie-Paket und meine Kompetenzen als qualifizierter Immobilienmakler, setze ich gerne für Sie ein. Meine Dienstleistungen für die Vermarktung Ihrer Immobilie sind unter anderem:
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Um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen, stehen wir an Ihrer Seite. Sie schicken uns eine Email und wir melden uns umgehend bei Ihnen.